Antrag von Stipendien

Um in den Genuss einer Stipendie zu gelangen, ist das Reglement der Stadt Rheinfelden relevant.

Der schriftliche Antrag für ein Stipendium kann zwei Mal jährlich (auf 1. und 2. Semester) an die Stadtkanzlei der Stadt Rheinfelden eingereicht werden.   
  

  • Stipendienreglement der Stadt Rheinfelden >>  
     

Nachkommen des Stifters Joh. Friedrich Bröchin, wie sie im eigens hierfür angefertigten Stammbaum verzeichnet sind, haben das Recht zur Bewerbung beziehungsweise zum Genuss eines Stipendiums.

Lediglich subsidär kann dasselbige Recht auch Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Rheinfelden zukommen.
 

  • Reglement über Verwendung, Verwaltung und Aufsicht der Familien-Stipendien-Stiftung des Joh. Friedrich Bröchin zu Rheinfelden  >>

 

Wappen Bröchin